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Viele unerlaubte Pflanzenschutzmittel im Einsatz

12. Januar 2007

Viele Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln bieten nicht zugelassene Präparate an. Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurden bei Kontrollen in über einem Viertel aller Verkaufsstellen Produkte gefunden, die nicht mehr zugelassen oder nicht aktuell gekennzeichnet waren.

Die jetzt veröffentlichten Zahlen beziehen sich auf das Berichtsjahr 2005. Demnach wurden rund 3.200 Handelseinrichtungen und 6.200 Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft kontrolliert. Zwei Drittel der beanstandeten Betriebe handelten mit Pflanzenschutzmitteln für Haus- und Kleingärten.

Rund 13 Prozent der Betriebe hätten den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln nicht oder nur unvollständig angezeigt, sagt das BVL. In fünf Prozent der Betriebe sei das Personal nicht wie vom Gesetzgeber gefordert ausgebildet oder es seien Mängel bei der Pflicht zur Beratung von Kunden festgestellt worden. Neun Prozent der kontrollierten Betriebe hätten gegen das Selbstbedienungsverbot bei Pflanzenschutzmitteln verstossen. Häufig seien Mittel wie Baumwachse oder Schneckenkornpräparate offen zugänglich gewesen.

Die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels ist gemäß Zulassung stets nur in bestimmten Kulturen erlaubt. Bei rund fünf Prozent der Kontrollen sei das angewandte Mittel für den Zweck nicht zugelassen gewesen, so das BVL. Größtenteils habe es sich dabei um Pflanzenschutzmittel gehandelt, die in Deutschland eingeschränkt zugelassen seien. Elf Prozent der Anwender missachteten die vorgeschriebenen Mindestabstände zu Gewässern. Rund zwei Prozent der überprüften Anwender konnten die vorgeschriebene Sachkunde nicht nachweisen.

Auf Straßen, Wegrändern, Hof- und Betriebsflächen und anderen nicht land- und forstwirtschaftlich sowie gärtnerisch genutzten Flächen dürfen Pflanzenschutzmittel nur mit behördlicher Genehmigung angewendet werden. Auf die Einhaltung dieser Bestimmung wurden 913 gewerbliche und private Flächen überprüft. In 35 Prozent dieser Fälle wurde laut Bundesamt eine nicht genehmigte Anwendung festgestellt.

Verstöße gegen die pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeldern bis 40.000 Euro bestraft werden. Für Kontrollen im Pflanzenschutz sind die Länder zuständig. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe legt jährlich bundesweite Kontrollschwerpunkte fest.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), 12.1.2007

WWW:
Mehr Infos zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm

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